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Arbeits- und Dienstverträge
Die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen für Angestellte, leitende Mitarbeiter sowie Geschäftsführer und Vorstände ist ein wiederkehrender Prozess, da die zunehmend restriktive Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ständige Anpassungen der Vertragsklauseln erforderlich machen. Wir gestalten diese Verträge nach dem jeweils aktuellsten Stand der Rechtsprechung und den aktuellen Vorgaben des Nachweisgesetzes.
Hierbei verfolgen wir das Ziel, eine größtmögliche unternehmerische Flexibilität zu gewährleiten, etwa durch Freiwilligkeits-, Widerrufs- und Versetzungsvorbehalte, Matrixklauseln, die bedarfsorientierte Gestaltung des Arbeitszeitvolumens und die Befristung von Arbeitsverhältnissen oder einzelner Arbeitsbedingungen. Wichtige Instrumente zum Schutz der Unternehmen sind z.B. auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Geheimnisschutz- und Vertragsstrafenregelungen.
Zu unserem Tätigkeitsspektrum gehört u.a. die
- Gestaltung von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer, AT-Mitarbeiter und leitende Angestellte
- Konzeption von Dienstverträgen für Geschäftsführer, Vorstände und freie Mitarbeiter
- Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen auf ihre Rechtskonformität
- Gestaltung von variablen Vergütungssystemen
- Entwicklung spezieller Vertragsklauseln etwa zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten und Kundenschutzregelungen