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❕Praxisrelevant❕: BAG zum Datenschutzkonzept
22. Februar 2024
BAG, Beschluss vom 9.5.2023 – 1 ABR 14/22
Ein Blick in die schon verschiedentlich kommentierte Entscheidung des #Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Beschluss vom 9.5.2023 – 1 ABR 14/22) lohnt für Betriebsräte wie für Arbeitgeber gleichermaßen, um sich einen Überblick zu verschaffen, ob bestehende Datenschutzkonzepte ausreichend sind.
Unsere aktuelle Urteilsanmerkung (öAT 2024, 14) in der #öAT gibt nur einen kleinen Einblick in die insgesamt lesenswerte Entscheidung, die sich neben Fragen des Datenschutzkonzeptes noch mit einer Vielzahl weiterer durchaus spannender Rechtsfragen auseinandersetzt.
Dass etwa die Überwachungsaufgaben des Betriebsrates auch leitende Angestellte erfassen, überrascht jedenfalls auf den ersten Blick, wird jedoch vom BAG schlüssig entstehungsgeschichtlich begründet.