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LAG Niedersachsen: Kein AGG-Entschädigungsanspruch bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung
04. August 2026
LAG Niedersachsen: Kein AGG-Entschädigungsanspruch bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung
Wann wird aus einer Diskriminierungsklage ein Fall des Rechtsmissbrauchs? Mit Urteil vom 16.03.2026 hat das LAG Niedersachsen entschieden, dass trotz einer nicht geschlechtsneutral formulierten Stellenausschreibung kein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG besteht, wenn die Bewerbung ausschließlich auf die Erlangung einer Entschädigung gerichtet ist.
In der aktuellen Urteilsanmerkung in ArbRAktuell (Beck) ordnet Jens Siebert die Entscheidung ein und zeigt auf, weshalb das Urteil die bisherige Rechtsprechung von BAG und LAG Hamm zum sogenannten „AGG-Hopping“ konsequent fortführt.
➡️ Den vollständigen Beitrag finden Sie hier: [Link zur Beck-Veröffentlichung]]