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Kündigungserklärungsfrist bei Compliance-Untersuchungen

28. August 2022

Im Zusammenhang mit Compliance-Untersuchungen hat das BAG entschieden, dass die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB regelmäßig erst dann zu laufen beginnt, wenn ein von einer Compliance-Abteilung erstellter Abschluss- oder Zwischenbericht an die kündigungsberechtigten Stellen im Unternehmen weitergeleitet wird.

In dem entschiedenen Fall erstreckten sich die Untersuch-ungen, die sich gegen einer Vielzahl von Personen richteten, auf fast ein Jahr. Eine Ausnahme gilt u.a. dann, wenn der Arbeitgeber die Kenntniserlangung der kündigungsrelevanten Stellen bewusst verzögert.

BAG, Urteil vom 5. Mai 2022 – 2 AZR 483/21

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