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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 01.01.2023 verpflichtend
10. Dezember 2022
(Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser übermitteln elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen digital. Arbeitgeber und Steuerberater sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die AU-Daten der Beschäftigten elektronisch von den Krankenkassen abzurufen.
Eine Ausnahme gilt u.a. für privatversicherte Arbeitnehmer. Der Versicherte selbst erhält allerdings immer noch auf Wunsch einen Papierausdruck seiner AU-Bescheinigung von seiner Arztpraxis. Der „gelbe Schein“ als Ausfertigung für die Krankenkasse ist zum 31. Dezember 2022 weggefallen. Dass Arbeitnehmer ihren Vorgesetzen unverzüglich über eine Krankheit informieren müssen – daran ändert sich auch mit dem neuen Verfahren nichts.