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Bundestag beschließt Hinweisgeberschutzgesetz
16. Dezember 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz zum Schutz von Whistleblowern beschlossen. Das Gesetz wird nach drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Da mit einem Widerstand im Bundesrat nicht gerechnet wird, ist von April oder Mai 2023 auszugehen.
Das Gesetz wird weitreichende Folgen für Unternehmen haben. Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten müssen sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben. Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten wird für die Umsetzung eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023 eingeräumt. Die Arbeitgeber müssen nicht nur innerhalb von einer Woche den Eingang des Hinweises bestätigen. Binnen drei Monaten muss die Meldestelle den Whistleblower auch darüber informieren, welche Maßnahmen ergriffen wurden. Auch anonymen Hinweisen ist nachzugehen. Das Gesetz enthält auch Schutznormen für die Whistleblower bis hin zu Schadensersatzansprüchen.